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   BVerwG, 24.02.1966 - VIII C 115.64   

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https://dejure.org/1966,487
BVerwG, 24.02.1966 - VIII C 115.64 (https://dejure.org/1966,487)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1966 - VIII C 115.64 (https://dejure.org/1966,487)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1966 - VIII C 115.64 (https://dejure.org/1966,487)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 295
  • DÖV 1966, 791
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 1 A 107/07

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage eines Offiziers gegen seine Versetzung in

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1966 VIII C 115.64 , BVerwGE 23, 295.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1966 VIII C 115.64 , BVerwGE 23, 295 (303).

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 22.79

    Voraussetzungen für die Ernennung eines Soldaten zum Berufssoldaten -

    Für solche Höchstaltersgrenzen gibt es auch bei Soldaten sachgerechte Gründe, nämlich eine ausgewogene, den Verteidigungsbedürfnissen entsprechende Altersstruktur der Bundeswehr (vgl. hierzu auch BVerwGE 23, 295 [BVerwG 24.02.1966 - VIII C 115/64] [303];Beschluß vom 17. Juli 1979 - BVerwG 1 WB 111/78 - [ZBR 1930, 324]).
  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 3/95

    Versicherungsfreiheit ehemaliger Berufssoldaten in der Rentenversicherung

    Die in § 2 Abs. 1 Nrn 1 bis 3 PersStärkeG festgelegten Voraussetzungen der Zurruhesetzung (dienstliches Interesse, keine andere Verwendungsmöglichkeit und zeitlicher Abstand zu der besonderen Altersgrenze), die neben dem in Abs. 2 der Vorschrift geforderten Lebensalter erfüllt sein müssen, schreiben Ermessenserwägungen vor, die auch bei der Versetzung in den Ruhestand gemäß § 44 Abs. 2 SoldatenG nach Überschreiten der besonderen Altersgrenzen des § 45 Abs. 2 und 3 SoldatenG anzustellen sind (vgl BVerwGE 23, 295, 303 ff).
  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 12.80

    Versetzung eines Schwerbehinderten in den einstweiligen Ruhestand

    Auch wenn der Bundespräsident für die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand auf dem Gebiet des Soldatenrechts oberste Dienstbehörde im Sinne von § 68 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ist und deshalb kein Vorverfahren durchgeführt werden muß (BVerwGE 23, 295 [BVerwG 24.02.1966 - VIII C 115/64] [297]), so lassen sich hieraus keine Folgerungen für die Sonderregelung des § 126 Abs. 3 Nr. 1 BRRG und für die Zuständigkeit zur Entscheidung über den Widerspruch ziehen.
  • BVerfG, 07.07.1993 - 2 BvR 1107/92

    Meinungsfreiheit bei einem hohen Berufsoffizier der Bundeswehr

    Der Vertrauensverlust zwischen der Regierung und dem hochrangigen Berufsoffizier ist aber nicht auf die fehlende Übereinstimmung der erklärten verteidigungspolitischen Ansichten des Betroffenen mit denen der Regierung beschränkt, sondern umfaßt alle Faktoren, die für die fachliche und persönliche Eignung des Soldaten zur Umsetzung der Regierungspolitik Bedeutung haben wie etwa Mangel an Flexibilität oder die Rücksichtnahme auf einen den Verteidigungserfordernissen entsprechenden Altersaufbau der Bundeswehr (vgl. BVerwGE 23, 295 [303]; BVerwGE 52, 33 [37 f.]; Gemeinschaftskommentar Öffentliches Dienstrecht, Stand 1992, Band I Teil 5 Yk § 50 Rdnr. 4; Scherer/Alff, Soldatengesetz , 6. Aufl., 1988, § 50 Rdnr. 3; vgl. auch BVerfGE 8, 332 [356] zu den politischen Beamten).
  • BVerwG, 26.05.1992 - 2 B 13.92

    Soldat in einem Generalsrang, Versetzung in den einstweiligen Ruhestand,

    Das dem Bundespräsidenten damit eingeräumte Ermessen umfaßt - unbeschadet einer vom 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgesprochenen Erweiterung auf den Gesichtspunkt einer dem Verteidigungsauftrag entsprechenden Altersstruktur (BVerwGE 23, 295 ) - jedenfalls den auch der insoweit vergleichbaren Regelung für "politische Beamte" in § 36 BBG zugrundeliegenden Zweck, die Amtsführung der betroffenen hohen Amtsträger in fortdauernder Übereinstimmung mit der Regierungspolitik zu halten, wobei diese Amtsträger die Politik der Regierung nicht nur nicht behindern, sondern sie aktiv unterstützen müssen und des fortdauernden vollen Vertrauens der Regierung in ihre Bereitschaft und Fähigkeit hierzu bedürfen (vgl. zu § 36 BBG BVerfGE 7, 155 ; BVerwGE 19, 332 ; 52, 33 ; Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 12.80 - <RiA 1982, 170>).
  • VG Berlin, 28.03.2024 - 6 L 279.23
    Darüber hinaus steht die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts in dem konkreten Fall nicht in Bezug zu der (allein) verfassungsrechtlich bestimmten Funktion des Bundespräsidenten, sondern vielmehr in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Verwaltungstätigkeit, nämlich der Versetzung politischer Beamtinnen und Beamten in den einstweiligen Ruhestand nach § 54 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1966 - VIII C 115.64 - BVerwGE 23, 295).
  • BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zuständigkeit für den Erlass eines

    In diesem Urteil ist auch ausgeführt, daß sich aus der in BVerwGE 23, 295 (297) [BVerwG 24.02.1966 - VIII C 115/64] abgedruckten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für die Sonderregelung des § 126 Abs. 3 Nr. 1 BRRG und für die Zuständigekit zur Entscheidung über den Widerspruch keine Folgerungen ziehen lassen.
  • BVerwG, 04.07.1994 - 2 B 17.94

    Versetzung in den einstweiligen Ruhestand vor Erreichen der gesetzlichen

    Zutreffend hat das Berufungsgericht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 24. Februar 1966 - BVerwG 8 C 115.64 - <BVerwGE 23, 295 ff.>, vom 27. Januar 1977 - BVerwG 2 C 70.73 - <BVerwGE 52, 33 ff.>, Beschluß vom 26. Mai 1992 - BVerwG 2 B 13.92 - ) ausgeführt, daß es sich bei § 50 Abs. 1 SG und § 36 Abs. 1 BBG ungeachtet des Wortlauts nicht um vergleichbare Regelungen handelt.
  • DGH Sachsen-Anhalt, 26.11.1998 - DGH 1/98

    Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des

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  • VG Aachen, 31.05.2007 - 1 K 36/07

    Anspruch des Soldaten auf Dienstzeitverlängerung über die besondere Altersgrenze;

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